Ältere Inhalte für neue Kampagnen prüfen: Eine alte Freigabe gilt nicht automatisch für neue Kanäle oder Werbezwecke.; Bei Änderungen wie Schnitt, Übersetzung oder Auftraggeber ist eine neue Zustimmung nötig.; Bildnisse und Musik erfordern jeweils eine aktuelle Nutzungsabklärung.
Bild: Creatorwirtschaft

Verträge & Rechte

Teil von Rechte an Creator-Inhalten

Die Weiterverwendung älterer Inhalte prüfen

Vor einer neuen Kampagne sollten Creator alte Freigaben, Musik, Bilder, Personen und Bearbeitungen mit der geplanten Nutzung abgleichen.

Dass ein älterer Post noch online ist, gibt ihn nicht für eine neue Kampagne frei. Vergleichen Sie die damalige Erlaubnis mit der geplanten Nutzung: Ändern sich Kanal, Werbezweck, Auftraggeber, Zeitraum oder Fassung? Prüfen Sie auch Bilder, Musik und erkennbare Personen im Beitrag.

Die alte Fassung und ihre Freigaben sichern

Nehmen Sie die tatsächlich veröffentlichte Datei als Ausgangspunkt. Ordnen Sie dieser Datei Auftrag, Nutzungsvereinbarungen, Bild- und Musiklizenzen sowie vorhandene Bildnisfreigaben zu. Ein Projektname allein zeigt nicht, welche Tonspur oder welches Motiv in der letzten Fassung verwendet wurde.

Beschreiben Sie anschließend die neue Nutzung konkret, zum Beispiel als bezahlte Anzeige mit einem gekürzten Video auf einem weiteren Kanal. Klären Sie, wer die Anzeige veröffentlicht und welche Datei dafür verwendet wird.

Unterschiede gezielt prüfen

Änderung / Prüffrage

Neuer Kanal oder neue Website
Deckt die Erlaubnis diese Nutzung ab?
Werbung statt bisherigem Beitrag
Ist der Werbezweck für fremde Bestandteile erlaubt?
Neuer Schnitt oder Übersetzung
Sind Änderung und Veröffentlichung der neuen Fassung gedeckt?
Anderer Auftraggeber
Darf dieser den Beitrag nutzen oder entsprechende Rechte erhalten?
Späterer Zeitpunkt
Gibt es eine Laufzeit oder einen kampagnenbezogenen Zweck?

Nutzungsrechte können nach dem Urheberrechtsgesetz räumlich, zeitlich und inhaltlich begrenzt sein. Wurden Nutzungsarten nicht einzeln bezeichnet, ist der gemeinsame Vertragszweck maßgeblich. Deshalb lässt sich eine damalige Erlaubnis nicht pauschal auf jeden späteren Einsatz ausdehnen.

Für die Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung ist nach § 23 UrhG grundsätzlich eine Zustimmung nötig. Ob eine konkrete Änderung darunter fällt, ist gesondert zu prüfen.

Rechtliche Grundlagen im Urheberrecht für die Weiterverwendung

  • § 23 UrhG – Zustimmung bei BearbeitungGrundvoraussetzung für jede Neufassung
  • § 22 KunstUrhG – Nutzungsrechte in der KunstBesondere Regelungen für künstlerische Werke
  • § 23 KunstUrhG – Schutz von KünstlernEinschränkungen bei der Verwertung künstlerischer Leistungen
  • GEMA – Musikrechte im Social MediaHinweise zur Nutzung von Musik im Online-Bereich

Musik und Bildnisse erneut abgleichen

Bei Musik können Online-Rechte, das Recht zur Verbindung von Musik und Video sowie Rechte an einer bestehenden Aufnahme auseinanderfallen. Eine Plattformbibliothek kann auf bestimmte Nutzungen begrenzt sein. Vergleichen Sie die neue Verwendung mit der ursprünglichen Freigabe, statt aus der früheren Veröffentlichung auf eine fortbestehende Erlaubnis für jeden Zweck zu schließen.

Bei erkennbaren Personen kommt es auf die Grundlage und den Umfang der damaligen Bildnisnutzung an. Ein Ausschnitt in einer Anzeige kann einen anderen Kontext haben als der ursprüngliche Beitrag. Ob eine Einwilligung ausreicht oder eine gesetzliche Ausnahme greift, hängt vom Einzelfall ab.

Das Ergebnis an der neuen Fassung festhalten

Vermerken Sie, ob die Nutzung belegt ist, eine weitere Erlaubnis fehlt oder eine rechtliche Frage offenbleibt. Fehlt die Lizenz für ein Element, kann eine Fassung ohne dieses Element infrage kommen. Prüfen Sie auch diese neue Fassung vollständig. Entscheidend ist die Freigabe des konkret geplanten Beitrags.

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