Gemeinsame Veröffentlichungsrechte festlegen: Jeder Creator muss die Urheberschaft an seinen Beitragsbestandteilen dokumentieren.; Für Änderungen am gemeinsamen Werk ist Zustimmung aller Miturheber erforderlich.; Nutzungsrechte für Zweitveröffentlichung und Dritte müssen schriftlich vereinbart werden.
Bild: Creatorwirtschaft

Verträge & Rechte

Teil von Creator-Kooperationen

Gemeinsame Veröffentlichungsrechte festhalten

Bei gemeinsamen Creator-Inhalten Urheberbeiträge, Kanäle, Fassungen, Bearbeitungen und spätere Nutzungen konkret dokumentieren.

Halten Sie bei einem gemeinsamen Creator-Beitrag für jede geplante Fassung fest, wer sie auf welchem Kanal veröffentlichen und später erneut nutzen darf. Ein gemeinsamer Auftritt oder eine Collab-Funktion beantwortet diese Frage nicht. Entscheidend sind die schöpferischen Beiträge, vorhandene Rechte Dritter und die konkret erlaubten Nutzungen.

Zuerst die Beiträge zuordnen

Listen Sie Text, Aufnahme, Grafik, Musik, Schnitt und weitere Bestandteile auf. Notieren Sie, wer sie geschaffen hat und welche Erlaubnisse für Material Dritter vorliegen.

Nach deutschem Urheberrecht ist Urheber die Person, die das Werk geschaffen hat. Schaffen mehrere ein Werk gemeinsam und lassen sich ihre Anteile nicht gesondert verwerten, liegt Miturheberschaft vor. Die Bezeichnung „Kooperation“ allein entscheidet das nicht.

Bei Miturheberschaft stehen Veröffentlichung und Verwertung des gemeinsamen Werks den Miturhebern zusammen zu. Für Änderungen enthält das Gesetz ebenfalls Zustimmungsregeln. Die Einwilligung darf dabei nicht wider Treu und Glauben verweigert werden. Planen Sie die Freigabe eines solchen Werks deshalb gemeinsam, bevor eine Person es hochlädt.

Rechtsgrundlagen im Urheberrechtsgesetz (UrhG) für gemeinsame Werke

  • 7§ UrhG – Urheber ist der Schöpfer — Bestimmt, wer als Urheber gilt
  • 8§ UrhG – Miturheberschaft — Bei gemeinsamer Schöpfung ohne getrennte Verwertbarkeit
  • 23§ UrhG – Zustimmung zu Bearbeitungen — Erforderlich für wesentliche Änderungen eines Werkes
  • 31§ UrhG – Art der Nutzungsrechte — Regelt einfache, ausschließliche und beschränkte Rechte
  • 34§ UrhG – Übertragung von Nutzungsrechten — Voraussetzungen für die Einräumung an Dritte
  • 35§ UrhG – Verwertungsrechte von Miturhebern — Regelt gemeinsame Rechte an einem Werk

Die erlaubten Nutzungen einzeln beschreiben

Geplante Nutzung / Festzuhalten

Erstveröffentlichung
Kanal, Account, Fassung und Termin
Zweitveröffentlichung
Ob beide dieselbe Datei selbst hochladen dürfen
Ausschnitt oder neuer Schnitt
Wer die Änderung freigibt und welche Bestandteile betroffen sind
Anzeigen oder Markennutzung
Wer die Fassung einsetzen darf und für welchen Zweck
Spätere Bereitstellung
Dauer, Kanal und Regeln für eine Beendigung

Das Urheberrechtsgesetz erlaubt einfache und ausschließliche Nutzungsrechte sowie räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkungen. Werden Nutzungsarten nicht ausdrücklich bezeichnet, kommt es auf den gemeinsamen Vertragszweck an. Eine klare Beschreibung vermeidet, dass beide Seiten aus einem allgemeinen Einverständnis unterschiedliche Schlüsse ziehen.

Trennen Sie die Nutzung durch die beiden Creator von einer Nutzung durch Dritte. Soll eine Marke den Beitrag selbst veröffentlichen oder als Anzeige verwenden, muss geklärt sein, ob die Beteiligten diese Rechte einräumen können.

Für die Übertragung eines Nutzungsrechts und die Einräumung weiterer Rechte durch Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte enthält das Gesetz eigene Regeln. Eine Freigabe zwischen den Creatorn umfasst fremde Musik oder Bilder nur, wenn deren Erlaubnisse den geplanten Einsatz decken.

Änderungen und Beendigung vorab regeln

Vereinbaren Sie, welche technischen Anpassungen ohne erneute Rückfrage erfolgen dürfen und wann ein neuer Schnitt oder eine neue Aussage eine Freigabe braucht. Für die Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung kann nach § 23 UrhG die Zustimmung des Urhebers erforderlich sein. Ob ein bestimmter Schnitt darunter fällt, hängt vom konkreten Fall ab.

Klären Sie auch, was nach dem Ende der Zusammenarbeit mit bereits veröffentlichten Fassungen, geplanten Wiederholungen und noch nicht verwendeten Ausschnitten geschieht. Das Löschen von Dateien oder Zugängen beantwortet die Rechtefrage nicht. Bei strittiger Miturheberschaft oder unklaren Vereinbarungen ist rechtliche Prüfung sinnvoll.

Eine Rechteübersicht kann für jede Fassung Beitragende, Rechtebelege, erlaubte Nutzung, Freigabeperson und offene Fragen nennen. Fehlende Erlaubnisse sollten geklärt werden, bevor eine weitere Fassung veröffentlicht wird.

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