A smiling woman records a vlog with her Shiba Inu dog on a couch in a cozy living room setting.
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Verträge & Rechte

Rechte an Creator-Inhalten

Welche Rechte gelten für eigene Videos, fremde Bilder und Musik? Ein Überblick über Nutzungsrechte und die Prüfung neuer Verwendungen.

Wer einen Beitrag erstellt, hat damit nicht automatisch die nötigen Rechte an Musik, Bildern oder Beiträgen anderer Personen. Für jede geplante Nutzung sind zwei Fragen zu klären: Wer hat die einzelnen Bestandteile geschaffen, und welche Nutzung wurde jeweils erlaubt? Das gilt besonders, wenn ein Beitrag später als Werbung, auf einem anderen Kanal oder für einen anderen Auftraggeber erscheinen soll.

Urheberschaft und Nutzungsrechte unterscheiden

Nach deutschem Urheberrecht ist Urheber, wer ein Werk geschaffen hat. Das Urheberrecht ist grundsätzlich nicht übertragbar; Nutzungsrechte können eingeräumt werden. Die Frage „Wem gehört der Content?“ ist deshalb oft zu ungenau. Hilfreicher ist: Wer darf welche Fassung zu welchem Zweck nutzen?

Ein Creator kann einer Marke die Nutzung seines Videos erlauben. Enthält es fremde Musik oder ein lizenziertes Foto, müssen auch die Rechte an diesen Bestandteilen den geplanten Einsatz decken. Die Erlaubnis für den eigenen Beitrag erweitert fremde Lizenzen nicht.

Urheberrecht vs. Nutzungsrechte: Was ist der Unterschied?

  • UrheberschaftWer ein Werk geschaffen hat, ist Urheber (§ 7 UrhG). Recht ist grundsätzlich nicht übertragbar.
  • NutzungsrechteKönnen durch Vertrag oder Einwilligung eingeräumt werden. Erlauben bestimmte Nutzungszwecke.

Den Beitrag in Bestandteile zerlegen

Erfassen Sie für jede verwendete Datei ihre Herkunft und den zugehörigen Nachweis:

BestandteilPrüffrage
Eigener Text, eigene Aufnahme oder GestaltungWurden anderen bereits Nutzungsrechte eingeräumt?
Beitrag einer freien Kraft oder eines TeammitgliedsWelche Nutzungen umfasst die Vereinbarung oder der Vertragszweck?
Zugekauftes Bild oder VideoWelche Medien, Zwecke und Bearbeitungen deckt die Lizenz?
MusikSind die Rechte am Musikwerk und an einer verwendeten Aufnahme geklärt?
Bildnis einer erkennbaren PersonWelche Grundlage deckt die geplante Veröffentlichung?

Auch ein selbst aufgenommenes Foto kann Fragen zum Bildnis einer erkennbaren Person auslösen. Umgekehrt macht der Besitz einer Bilddatei niemanden zum Urheber des Fotos.

Bei erkennbaren Personen betrifft die Prüfung nicht nur das Foto oder Video als Werk. Nach § 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Im Zweifel gilt die Einwilligung als erteilt, wenn die Person für das Abgebildetwerden entlohnt wurde.

Prüfliste für fremde Bestandteile in Creator-Inhalten

  • Eigener Text / AufnahmeWurden Nutzungsrechte an Dritte bereits übertragen?
  • Beitrag einer freien Kraft / TeammitgliedWelche Nutzungen sind im Vertrag geregelt?
  • Zugekauftes Bild oder VideoDeckt die Lizenz Medien, Zwecke und Bearbeitungen?
  • MusikSind Rechte am Musikwerk und an der Aufnahme geklärt?
  • Bildnis erkennbarer PersonLiegt Einwilligung vor? Gilt Entlohnung als Zustimmung?

Wichtige Urheberrechtsvorschriften im Überblick

  • § 7 UrhG – UrheberWer ein Werk schafft, ist Urheber.
  • § 22 KunstUrhG – BildnisrechteBildnisse erfordern Einwilligung der abgebildeten Person.
  • § 23 UrhG – BearbeitungVeränderungen bedürfen Zustimmung des Urhebers.
  • GEMA – MusikrechteÜbernimmt Online-Rechte für Musikurheber.

Die neue Nutzung mit der Erlaubnis abgleichen

Eine Freigabe für den eigenen Kanal deckt eine Anzeige, einen neuen Schnitt oder die Veröffentlichung durch eine Marke nicht automatisch. Beschreiben Sie vorab Kanal, Zweck, Zeitraum, Gebiet, Bearbeitung und beteiligte Konten. Halten Sie ausdrücklich vereinbarte Nutzungen fest und klären Sie Unklarheiten vor der Verwendung.

Bei einer Bearbeitung prüfen Sie, ob die geplante Änderung und ihre Veröffentlichung von der Vereinbarung gedeckt sind. § 23 UrhG verlangt für die Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung grundsätzlich die Zustimmung des Urhebers des verwendeten Werks.

Für Bearbeitungen nennt § 23 UrhG ein Abgrenzungskriterium: Hält das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne der Vorschrift vor. Ob dieser Abstand erreicht ist, hängt vom konkreten Werk und der Veränderung ab.

Eine bloße neue Veröffentlichung macht fremdes Material nicht automatisch frei nutzbar.

Schritte zur sicheren Nutzung von Creator-Inhalten

  1. Bestandteile identifizierenText, Audio, Video, Bilder, Personen – jeweils Herkunft prüfen.
  2. Nutzungsrechte prüfenFremde Inhalte müssen separat lizenziert sein.
  3. Neue Nutzung abgleichenKanal, Zweck, Zeitraum, Gebiet, Bearbeitung – alle Aspekte dokumentieren.
  4. Zustimmung bei Bearbeitung einholenNach § 23 UrhG benötigt man Zustimmung des Urhebers.
  5. Dokumentation sichernVereinbarte Nutzungen schriftlich festhalten.

Plattformbedingungen ersetzen keine Rechteklärung

Beim Hochladen räumt ein Nutzer der Plattform nach deren Nutzungsbedingungen Rechte an den hochgeladenen Inhalten ein. Die in den Plattformbedingungen beschriebenen Lizenzen betreffen jedoch nur Inhalte, an denen der Nutzer selbst Rechte hält. Sie schaffen keine Erlaubnis, fremde Werke zu verwenden.

Prüfen Sie daher vor dem Upload für jeden fremden Bestandteil, ob eine passende Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt.

Plattformbedingungen: Vorteile und Grenzen

Vorteile
Räumt Plattformen Rechte an selbst erstellten Inhalten ein; vereinfacht Upload.
Nachteile
Ersetzen keine Lizenzierung fremder Inhalte. Keine Erlaubnis für fremde Werke.

Musikrechte auf Plattformen einordnen

Bei Videos mit Musik sind Plattformlizenz und Erlaubnis des Videoerstellers verschiedene Ebenen: Der Plattformbetreiber benötigt Rechte, um das Video mit der Musik zu zeigen; der Ersteller benötigt regelmäßig eine Einwilligung, um die Musik in seinem Video zu verwenden. Die GEMA nimmt Online-Rechte für Musikurheber wahr und übernimmt in vielen Fällen auch das Herstellungsrecht.

Für GEMA-pflichtige Musik auf YouTube ist laut GEMA keine separate Lizenzierung oder Meldung des Uploads erforderlich, weil YouTube einen Lizenzvertrag mit ihr abgeschlossen hat. Das klärt nicht automatisch Rechte an einer verwendeten Originalaufnahme: Dafür kann eine gesonderte Erlaubnis des Labels nötig sein.

Musik und spätere Nutzung gesondert prüfen

Bei gewerblicher oder kommerzieller Nutzung eines Videos müssen Sie laut GEMA auch das Filmherstellungsrecht einholen, wenn Musik gezielt mit dem Video kombiniert wird; zuständig ist dafür in der Regel der Musikverlag. Ein Sound aus einer Plattformbibliothek ist deshalb keine allgemeine Erlaubnis für andere Plattformen.

Prüfen Sie einen älteren Beitrag vor jeder neuen Verwendung gegen die damaligen Freigaben. Dasselbe gilt bei einem Teamwechsel: Ordnen Sie die Beiträge den Beteiligten zu und lesen Sie die bestehenden Vereinbarungen.

Eine frühere Veröffentlichung oder eine Datei im gemeinsamen Ordner belegt keine unbegrenzten Nutzungsrechte. Fehlt ein Nachweis, bleibt die betreffende Nutzung ungeklärt.

Wenn eine Urheberin oder ein Urheber mit einer Verwendung nicht einverstanden ist, nennt die GEMA YouTubes Content-ID-System als eine Möglichkeit, das betreffende Video sperren zu lassen.

In diesem Leitfaden

  1. Eigene Produktion und lizenzierte Bestandteile unterscheidenSo erfassen Creator eigene Arbeit, beauftragte Beiträge und lizenziertes Material getrennt und erkennen offene Rechtefragen.
  2. Musik- und Bildlizenzen nachvollziehbar dokumentierenWelche Angaben gehören in eine Lizenzablage für Bilder und Musik? Eine praktische Struktur für Dateien, Rechteumfang und erneute Nutzung.
  3. Die Weiterverwendung älterer Inhalte prüfenVor einer neuen Kampagne sollten Creator alte Freigaben, Musik, Bilder, Personen und Bearbeitungen mit der geplanten Nutzung abgleichen.
  4. Nutzungsrechte beim Ausscheiden eines Teammitglieds klärenWelche Beiträge und Nutzungsrechte sind beim Ausscheiden eines Teammitglieds zu prüfen? Eine strukturierte Übergabe für Inhalte und Zugriffe.

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