
Kooperationen & Marken
Teil von Vertrauen und Transparenz im Creator-Markt
Bezahlte Kooperationen in der Außendarstellung berücksichtigen
Wie Creator bezahlte Projekte in Portfolio, Angebotsseite und Medienkit zutreffend beschreiben, ohne Rollen oder Ergebnisse zu überhöhen.
Wer bezahlte Kooperationen im Portfolio, auf einer Angebotsseite oder im Medienkit zeigt, sollte die eigene Rolle klar beschreiben. Ein veröffentlichter Markenbeitrag kann Produktionsarbeit, eine bezahlte Veröffentlichung oder beides belegen. Er beweist weder eine unabhängige Empfehlung noch einen bestimmten Kampagnenerfolg.
Jede Referenz auf die tatsächliche Leistung begrenzen
Beschreiben Sie bei einem Beispiel, was beauftragt und geliefert wurde. Hat der Creator das Konzept entwickelt, vor der Kamera gestanden, den Schnitt erstellt oder auf dem eigenen Kanal veröffentlicht? War der Auftrag nur die Produktion für einen Markenkanal, sollte das Portfolio keine Reichweite des eigenen Kanals als Ergebnis dieser Arbeit nahelegen.
Eine knappe Projektkarte kann Format, eigene Aufgabe, Veröffentlichungsort und den bezahlten Charakter der Zusammenarbeit nennen. Honorar und vertrauliche Vertragsbedingungen müssen dafür nicht öffentlich werden. Prüfen Sie vor der Aufnahme von Material, Markenlogo oder Ergebniszahlen, welche Freigaben für deren Nutzung im Portfolio vorliegen.
Ergebnisse im Zusammenhang zeigen
Ein Clip mit vielen Aufrufen ist ein Arbeitsbeispiel. Soll daraus eine Erfolgsreferenz werden, braucht die Zahl ihre Messgröße und ihren Zeitraum. Eine von der Marke genannte Verkaufsentwicklung bleibt zunächst deren Angabe. Ohne passende Grundlage sollte sie nicht als bewiesene Wirkung des Creator-Beitrags erscheinen.
Auch ein Logo sagt nur begrenzt etwas aus: Es kann eine Zusammenarbeit anzeigen, aber nicht deren Dauer, Umfang oder Zufriedenheit des Auftraggebers. Ordnen Sie ein Zitat der richtigen Person und dem richtigen Projekt zu. Falsche oder täuschungsgeeignete geschäftliche Angaben über Ergebnisse, Sponsoring oder Beziehungen können unter den Voraussetzungen des § 5 UWG irreführend sein.
Zentrale rechtliche Rahmenbedingungen für Werbekennzeichnung
- § 5 UWG – Irreführende Handlungen
- Verbot von täuschenden Angaben über Ergebnisse, Sponsoring oder Beziehungen
- Pressekodex – Unabhängigkeit journalistischer Arbeit
- Redaktionelle Arbeit muss unbeeinflusst von Interessen sein
- Leitfaden Werbekennzeichnung Online-Medien
- Empfehlungen für transparente Kennzeichnung in digitalen Medien
Redaktionelle Arbeit und Kundenprojekte unterscheiden
Manche Creator veröffentlichen neben Auftragsarbeiten unabhängige Beiträge zum selben Themenfeld. Eine klare Gliederung auf der Außendarstellungsseite kann helfen: Was ist ein Kundenprojekt, was ein eigenes redaktionelles Format, und wo besteht eine laufende wirtschaftliche Verbindung? Sie erklärt die tatsächliche Arbeit, ohne jedes frühere Honorar offenzulegen.
Der Pressekodex hält für journalistisch tätige Personen fest, dass sie ihre publizistische Aufgabe unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahrnehmen. Das ist ein presseethischer Maßstab, keine automatische Einstufung jedes Creator-Portfolios als Presseangebot. Die Werbekennzeichnung eines einzelnen Posts ist zusätzlich an diesem Post zu prüfen.
Eine neue Nutzung erneut einordnen
Ein älterer Beitrag kann später als Referenz oder Ausschnitt in einer Präsentation auftauchen. Wird der bezahlte Zusammenhang noch deutlich? Ist die eigene Leistung richtig beschrieben? Bezieht sich eine Ergebniszahl weiterhin auf denselben Zeitraum?
Lassen diese Fragen Zweifel offen, präzisieren Sie die Projektkarte. Bei einer neuen Veröffentlichung des Materials können zudem gesonderte Nutzungsrechte und Kennzeichnungsfragen entstehen; die Portfolio-Darstellung allein klärt sie nicht.


